Deutsche Startups betrachten die Legalisierung von Marihuana als die nächste große Welle

Die Cannabis-Klassifizierung in Deutschland unterscheidet sich erheblich von der in den USA. Die FDA stufte Cannabis als Substanz der Liste I in die Liste der streng kontrollierten Medikamente ein. In Deutschland wird das Heilkraut jedoch in die Klasse III eingestuft, was eine sehr milde Einstufung darstellt. Zu den Drogen der Klasse I gehören Drogen wie Heroin und LSD. Zu den Drogen der Klasse II gehören übliche Betäubungsmittel und Kokain. Diese Klassifizierung ermöglichte es, in verschiedenen Regionen Deutschlands Raum für unterschiedliche Besitzstandards zu schaffen. Berlin hat die lockerste Regelung, da es bis zu 15 Gramm zulässt, Bayern mit 6 Gramm die niedrigste und Thüringen bis zu 10 Gramm.

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